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krankmeldung reaktion uefa (BVB)

Kulibi77, Donnerstag, 20.04.2017, 15:49 (vor 3455 Tagen) @ Prof.Brinkmann

Es liegt aber keine "Weigerung zu spielen und ähnliche Fälle" (Art. 27) vor sondern Art. 26.03: Kann ein Spiel aus irgendeinem Grund nicht beginnen ...

Nichts wäre passiert außer einer Neuansetzung der Partie.

Deswegen habe ich ja immer wieder geschrieben: Die Spieler hatten es selbst in der Hand. Das System "Fußball" ist nichts ohne die Spieler und auch die allmächtige UEFA kann sich nur schwer dagegen wehren.


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