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Und wieder eine Grenze verschoben (Sonstiges)

Ulrich, Dienstag, 06.12.2016, 22:03 (vor 3288 Tagen) @ Ausputzer

Ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren an dessen Ende ein Mörder in ein Land abgeschoben wird in dem ihm die Hinrichtung droht ist ein Widerspruch in sich. Unser Grundgesetz schützt die Menschenwürde auch eines Mörders, und dazu gehört in erster Linie auch dessen Recht auf Leben.


Warum genau haben SPD und später SPD/Grüne/SED nicht einmal den Versuch unternommen, Art. 21 Abs. 1 Satz 2 der hessischen Landesverfassung zu ändern (zu streichen); so rein aus Klarstellungsgesichtspunkten. So ruht man sich einfach auf dem Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesrecht" aus.

Woher weißt Du dass sie nie den Versuch gestartet haben? Für eine Verfassungsänderung benötigt man zudem eine qualifizierte Mehrheit und wäre deshalb auch auf die CDU (oder soll ich in deinem Duktus sagen NSDAP, Globke und Co. lassen grüßen) angewiesen gewesen.

Und um es noch einmal klar zu sagen: Wer die Wiedereinführung der Todesstrafe (oder der Folter, etc.) fordert der verlässt den demokratischen Grundkonsens der Bundesrepublik Deutschland.


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