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Und wieder eine Grenze verschoben (Sonstiges)

simie, Krefeld, Dienstag, 06.12.2016, 17:22 (vor 3353 Tagen) @ DreiEckeneinElfer

Man verbietet ja letztlich nur den eigenen Behörden die Mitwirkung an grundgesetzwidrigen Handlungen. Der Umstand, das dies nur zu erreichen ist, indem man sich zusichern lässt, auf die Todesstrafe zu verzichten, ist aus Sicht des Staates, der die Auslieferung begehrt, sicherlich eine Einschränkung. Anders geht es jedoch nicht, da eine Auslieferung ohne solche Zusicherung, eine Rechtsverletzung der ausliefernden Behörde wäre.


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