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Afd will Rundfunkgebühren abschaffen (Sonstiges)

virz3, Oberhausen, Dienstag, 06.12.2016, 11:31 (vor 3287 Tagen) @ Phil

Der Mordfall war doch aber auch bereits in den Medien, als der Täter noch überhaupt nicht feststand. Es wurde sogar im Aktenzeichen XY ausgestrahlt und behandelt.


Und? Das ist eine Plattform, wo es um solcherlei geht. Was genau soll mir das nun sagen?

Das dieser Mordfall, genau dieser eine, eben bereits deutschlandweite Relevanz hatte. Millionen Menschen wurden über den Mordfall informiert und wollen natürlich informiert werden, wenn es Ermittlungserfolge zu verzeichnen gibt. Wäre dem Fall vorher nur regionale Aufmerksamkeit geschenkt worden, könnte ich die Entscheidung nachvollziehen. Aber das war eben nicht der Fall.

Wieso sieht sich die ARD dann nicht in der Pflicht, einen bereits öffentlich behandelten Mordfall medial abzuschließen?


Weil nicht jeder Fall aus Aktenzeichen XY dann als "aufgeklärt" in der Tagesschau verkündet wird.

Das weiss ich ehrlich gesagt nicht. Aber löse dich bitte von Aktenzeichen XY. Dies war nur ein Beispiel, es wurde auch sonst darüber berichtet.

Davon abgesehen ist der Fall ja alles, aber nicht abgeschlossen. Es gibt Ermittlungen.

Ist das denn so abwegig, dass man sich beim ARD Gedanken über die Reaktion der Menschen gemacht hat, und daher entschieden hat, eben nicht aufzuklären, wer genau es denn nun war? Ich finde nicht.


Ich finde das total abwegig. Doch.

Wie gesagt, es gibt rund 300 Mordfälle pro Jahr. Davon tauchen diverse auch bei Aktenzeichen xy auf.

Aber kaum einer mal in der Tagesschau. Immer schon war das so.

Warum sollte sich nun daran etwas ändern? Verstehe ich nicht.

MFG
PHIL


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