Willkommen im BVB-Forum

Nein, nein und nein! (Politik)

Ulrich, Sonntag, 06.09.2026, 12:25 (vor 5 Stunden, 1 Minuten) @ Kayldall

Das bringt doch aber rein gar nix Positives, eine Partei zu verbieten. Die gleichen Leute oder andere Leute von den 30%, können doch sofort wieder eine neue Partei unter anderem Namen gründen, die genau die gleiche Gesinnung hat wie die verbotene Partei.

Nein, das können sie nicht. Wiedergründungen sind strafbar.

2023 wurde beispielsweise die rechtsradikale, rassistische "Artgemeinschaft" verboten. Vor kurzem wurden in einer Reihe von Bundesländern Hausdurchsuchungen durchgeführt, unter anderem auch bei mehreren AfD-Landtagskandidaten in Sachsen-Anhalt.


"Artgemeinschaft": Durchsuchungen in Berlin und Brandenburg (Tagesschau)

"Die "Artgemeinschaft" wurde 2023 bundesweit verboten, trotzdem soll der rechtsextreme Verein aufrechterhalten worden sein. In fünf Bundesländern gab es jetzt Durchsuchungen - auch in Berlin und Brandenburg."


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread: