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Süstribüne boykottiert Bergamo (BVB)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 24.02.2026, 19:57 (vor 53 Tagen) @ Leo-1909
bearbeitet von Sascha, Dienstag, 24.02.2026, 20:14

Nicht von der rechtlichen, sondern von der logischen Seite her:

Die Reise ist ganz klar anlassbezogen, schließlich wendet sie sich gegen BVB-Fans, die zum Auswärtsspiel morgen Abend in Bergamo reisen.

Gleichzeitig ist sie mit Kosten verbunden für Tickets und Reise. Das ist der Polizei bekannt, schließlich agiert sie unter anderem an Flughäfen.

Und es muss irgendeine Grundlage geben, warum eine Person eine besondere Gefährdung darstellt.

Wenn von jemandem in der Vergangenheit die Personalien aufgenommen und diese Person als Gefährder geführt wird, dann ist sie seit dem Zeitpunkt der Aufnahme in der Vergangenheit eine Gefahr.

Wenn also schon lange bekannt sein muss, dass eine Person eine Gefahr darstellt und diese Gefahr zu einem frühzeitig definierten Zeitpunkt an einem genau definierten Ort aufkommt - warum ist es dann kein berechtigter Schaden, wenn die Polizei mit all diesem Wissen wartet, bis die Personen nicht mehr ohne finanziellen Mehraufwand von der Reise gehindert werden können?


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