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Schnelle Gerichtsverfahren (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 24.02.2026, 16:21 (vor 18 Stunden, 29 Minuten) @ bob

Bei Eilverfahren geht das schneller, weil (so mein Verständnis) nicht in der Sache ansich entschieden wird. Es wird geguckt, ob es rechtswidrig sein könnte und dann wird der Vollziehbarkeit ausgesetzt. Vielleicht können ja Marc, Giog etc. was dazu sagen, die wissen es besder

Das ist sogar schon ziemlich gut.

Das ist sehr wahrscheinlich keine Entscheidung in der Hauptsache, sondern eine einstweilige Anordnung (kann sein, dass das im Verwaltungsrecht schon wieder anders heißt, ist nicht mein Beritt!).

Aber da gibt's halt nur eine summarische Prüfung und man entscheidet danach, ob das Suspensivinteresse das Vollzugsinteresse überwiegt. Das ist grundsätzlich der Fall, wenn die Maßnahme schon offensichtlich rechtswidrig oder ungeeignet ist.

Ansonsten ist das eine Abwägung danach, ob schwerwiegende Nachteile bei einem Vollzug zu besorgen sind. Falls ja, dann überwiegt eher das Suspensivinteresse.


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