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Kleingartenverein vs. BVB (BVB)

Klopfer ⌂, Dortmund, Freitag, 22.08.2025, 12:50 (vor 119 Tagen) @ el_ayudante

beides sind eingetragene Vereine und unterliegen dem Vereinsrecht.
Rechtlich macht es keinen Unterschied ob 50 oder 500.000 Mitglieder.

Rechtlich wohl nicht, aber wenn man ein Verein mit 230.000 Mitgliedern ist, dann kann es ja nicht schaden, wenn man zumindest darüber nachdenkt, wie man allen die Möglichkeit geben kann, an der Wahl teilzunehmen. Nehmen wir einfach mal an, es wollten wirklich alle oder zumindest die Meisten zur Wahl kommen, wie sähe das dann wohl räumlich aus ?
Da reicht ja nicht einmal das Westfalenstadion als Versammlungsort.

Also ich kann schon verstehen, dass es für den BVB mit 230.000 Mitgliedern andere Kriterien geben muss, als für einen überschaubaren e.V. wo sich alle Mitglieder gegenseitig kennen.

SGG
Klopfer


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