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Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf (Sonstiges)

PePopp, Mittwoch, 06.08.2025, 23:14 (vor 121 Tagen) @ BukausmTal

Eine Karte darf man zum Original Preis verkaufen. Steht so in den AGBs vom BVB.


Sicher?

Das ist Unsinn.

Hier haben einige Leute glaubwürdig das Gegenteil geschrieben.>


Aus den Allgemeinen Ticket Geschäftsbedingungen:

8.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt
ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche
oder kommerzielle Weiterverkauf sowie jede sonstige unzulässige Weitergabe bzw. jedes sonstige
unzulässige Anbieten von Tickets durch den Kunden ist untersagt. Als unzulässige/s und damit unter-
sagte/s Weitergabe oder Anbieten gilt insbesondere,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei eBay, Kleinanzeigen, Face-
book) und/oder bei nicht vom BVB autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, StubHub etc.) zum
Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich
auch, wenn das Angebot, der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt
,

Die Klausel dürfte in dieser Form unwirksam sein.


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