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Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf (Sonstiges)

markus, Samstag, 02.08.2025, 13:00 (vor 126 Tagen) @ Ulrich

Eine Karte darf man zum Original Preis verkaufen. Steht so in den AGBs vom BVB.


Sicher?

Hier haben einige Leute glaubwürdig das Gegenteil geschrieben.

Richtig. Das ist eine gefährliche Halbwahrheit. Weitergeben darf man ein Ticket laut AGB zwar privat (sogar mit 10% Aufschlag). Jedoch darf ein Ticket nicht in Portalen außerhalb des Zweitmarkts angeboten werden, ausdrücklich auch nicht zum Originalpreis.

Punkt 8 Ticket-AGB

https://www.bvb.de/de/de/tickets/ticket-informationen/ticket-agb.html#accordion-6cf8fca9c5-item-e906240044

Ob das alles wirksam ist, ist eine andere Frage.


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