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Abmahnung Ruhrkanzlei Kleinanzeigen Ticketverkauf (Sonstiges)

BukausmTal, Wuppertal, Freitag, 01.08.2025, 06:58 (vor 127 Tagen) @ istar

Ich glaub ja, dass der BVB kein Interesse an einem Urteil hat.

Ich hatte den Fall damals auch, auch ohne Gewinnerzielungsabsicht - ich hab jegliche Schreiben ignoriert - und davon kamen ein paar. Mehr aber auch nicht. Ich glaube nicht, dass der BVB diese AGB durchgesetzt bekommt und da er das auch weiß, lässt er es auch nicht drauf ankommen.

Keine Rechtsberatung, nur meine Erfahrung.


Was heißt denn "durchgesetzt bekommt"? Der BVB kann dir die Dauerkarte kündigen, sofern du eine hast.
Das wäre für mich Grund genug, mich an die ATGB zu halten.

Deshalb habe ich in einem vergleichbaren Fall klein beigegeben, was ich am 21.05.25 schrieb: https://bvb-forum.de/index.php?mode=entry&id=2782230. Ich könnte meine DK behalten .


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