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Da prallen zwei Geschäftszweige aufeinander (Sonstiges)

Frank1299, Freitag, 01.08.2025, 09:29 (vor 127 Tagen) @ Nordisc
bearbeitet von Frank1299, Freitag, 01.08.2025, 09:36

RA für gewerblichen Rechtsschutz kontaktiert. RSV eingeschaltet, den RA beauftragt mit dem klaren Ziel es drauf ankommen zu lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenseite Klage erhebt, ist äußerst gering, wenn du die Karte ohne Gewinnerzielungsabsicht, ohne Verletzung von Bild- und/oder Markenrechten und einzig mit dem Verstoß gegen die ATGB eingestellt hast. Dann müsste das Gericht prüfen, ob die ATGB oder das Recht auf Weitergabe höher zu gewichten ist. Zwei Briefe später erklärte die Ruhrkanzlei auf genannten Weg zu verzichten, aber sich alle künftigen Forderungen offenzuhalten, bla bla. Nie wieder etwas davon gehört.

Halte ich auch für die beste Variante, weil die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht die entsprechenden ATGB kippt, mMn bei nahezu 100% liegt. Die Kanzlei wird dies ähnlich sehen, ansonsten hätte sie den Fall vor Gericht gebracht.

Ärgerlich ist das Ganze trotzdem, weil die meisten RSV - wenn man überhaupt eine hat - einen Eigenanteil nehmen.

Hier wäre eine interessante Frage, ob man den Spieß nicht umdrehen kann und selbst die Kosten des Eigenanteils der RSV von der Kanzlei einfordert und ggf. dann einklagt.


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