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Da prallen zwei Geschäftszweige aufeinander (Sonstiges)

Nordisc, Freitag, 01.08.2025, 08:24 (vor 127 Tagen) @ .marvin

Als ehemaliger Geschädigter mit gleichem Verlauf, kann ich folgendes berichten:

Hintergrund der gleiche. Karte zum Originalpreis ohne Ticketnummer, ohne Bildmarken etc. bei Kleinanzeigen eingestellt, weil ich verhindert war und das Ticket vom Zweitmarkt nicht wieder veräußert werden kann. Dann hatte ich auch die Ruhrkanzlei an den Hacken (per E-Mail zunächst). Nach ein wenig Recherche ist das ein großer Teil ihres Geschäftsprinzips: Die scannen Plattformen nach solchen Angeboten und überziehen diese mit eben von dir geschilderten Forderungen, angeblich (und vielleicht auch tatsächlich) im Auftrag von Borussia Dortmund. Wobei ich eher davon ausgehe, dass Borussia Dortmund berechtigterweise gegen den Schwarzmarkt vorgehen möchte und das die Nebenwirkungen davon sind. Andere Kanzleien machen das bei anderen Vereinen ebenfalls, wie mir ein Kollege aus Freiburg schilderte. Das Prozedere ist immer gleich:

- Androhung eines Geldbetrages in von dir genannter Höhe
- Androhung von weiteren Konsequenzen, wie Entzug der Dauerkarte etc.
- kurzfristige Zahlungsziele

Wichtig: Informier dich vorher ordentlich, mach nichts einfach alleine und google nicht den erstbesten Anwalt nach dem Fall. Es gibt nämlich 1-2 Kanzleien, die sich auf das Modell ebenfalls spezialisiert haben und dann mit Copy & Paste Vorgehen diese Vertragsstrafe durch eine Art Vergleich zu reduzieren. Ablauf wie folgt:

- blumiges Erstberatungsgespräch mit dem Anwalt
- Im Falle der Beauftragung: Standardschreiben und Angebot einer Vergleichszahlung in Höhe von um die 150 EUR.
- zzgl. Anwaltshonorar bzw. möglicher RS-Selbstbeteilgung ist das gar nicht so viel weniger.
- Alternative ist: Auf ein Verfahren ankommen lassen und möglicherweise weitere Konsequenzen, wie Entzug der Dauerkarte akzeptieren.

Ein Bekannter von mir hat oben geschildertes Vorgehen gewählt und die Ruhrkanzlei hat den Vergleich anstandslos akzeptiert. Zudem wurde eine modifizierte Erklärung abgegeben und der Fall war gegessen. Das funktioniert also recht zuverlässig. Ein Schelm wer Böses dabei wittert. Ich habe mich für eine andere Variante entschieden:

RA für gewerblichen Rechtsschutz kontaktiert. RSV eingeschaltet, den RA beauftragt mit dem klaren Ziel es drauf ankommen zu lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gegenseite Klage erhebt, ist äußerst gering, wenn du die Karte ohne Gewinnerzielungsabsicht, ohne Verletzung von Bild- und/oder Markenrechten und einzig mit dem Verstoß gegen die ATGB eingestellt hast. Dann müsste das Gericht prüfen, ob die ATGB oder das Recht auf Weitergabe höher zu gewichten ist. Zwei Briefe später erklärte die Ruhrkanzlei auf genannten Weg zu verzichten, aber sich alle künftigen Forderungen offenzuhalten, bla bla. Nie wieder etwas davon gehört.

Ergo: Diese ominöse Ruhrkanzlei hat da ein ziemlich einträgliches Geschäftsmodell, was Copy and Paste ohne Aufwand beliebig skalierbar ist. Du musst vor Spieltagen nur die Plattformen durchsuchen. Im Gegenzug gibt es Kanzleien, die Copy and Paste an den Standardvergleichen verdienen. Die tauchen komischerweise bei den Internetbewertungen und einschlägigen Suchmaschinen immer vorne auf. Wichtig: Das war meine Schilderung aus Betroffenen- / Laiensicht. Ich mache jedenfalls um solche Angebote einen großen Bogen. Wenn möglich, würde ich mir fachliche Hilfe eines spezialisierten RA holen. Keinesfalls würde ich gar nichts tun und abwarten oder selber da mit irgendwelchen Internetbriefen rumhantieren. Aber das ist meine persönliche Meinung. Was ich bis heute allerdings nicht weiß ist, wie die Ruhrkanzlei im Nachgang an meine Adressdaten gekommen ist. Die müsste sie über Kleinanzeigen erhalten haben, die sie scheinbar anstandslos herausgegeben haben. Das ist mir bis heute schleierhaft.

Viel Erfolg in jedem Fall!


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