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Spätabends am Rheinlanddamm (BVB)

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Montag, 27.01.2025, 15:20 (vor 381 Tagen) @ Ulrich

Eine weitere Option wäre "Danke Matthias, wir stellen dich frei. Unseren vertraglichen Verpflichtungen kommen wir natürlich nach".


Optionen gibt es immer, aber es gibt nun mal keine Weisungsbefugnis seitens BVB.


Beide Tätigkeiten sind zueinander komplett inkompatibel. Unter normalen Bedingungen gibt es bei so etwas eine Klausel im Beratervertrag. Ich weiß allerdings nicht, wie "normal" die Bedingungen in diesem konkreten Fall sind.

Eine Freistellung von den Aufgaben als Berater bei fortgesetzter Zahlung des vereinbarten Honorars dürfte immer ohne Begründung möglich sein. Darüber hinaus stellt sich für mich sogar die Frage, ob hier eine Pflichtverletzung vorlag, die die sofortige Trennung ohne weitere Zahlungen gerechtfertigt hätte. Eventuell hätte der BVB dafür aber unverzüglich reagieren müssen.

Aki-Normal wahrscheinlich. Per Handschlag. :-)


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