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Spätabends am Rheinlanddamm (BVB)

Will Kane, Biosphärenreservat Bliesgau, Montag, 27.01.2025, 14:53 (vor 381 Tagen) @ DomJay

Eine weitere Option wäre "Danke Matthias, wir stellen dich frei. Unseren vertraglichen Verpflichtungen kommen wir natürlich nach".


Optionen gibt es immer, aber es gibt nun mal keine Weisungsbefugnis seitens BVB.


Beide Tätigkeiten sind zueinander komplett inkompatibel. Unter normalen Bedingungen gibt es bei so etwas eine Klausel im Beratervertrag. Ich weiß allerdings nicht, wie "normal" die Bedingungen in diesem konkreten Fall sind.

Sehr viel Spekulation, ich halte die bereits seit längerem bestehende Doppelfunktion aber mal als Gegenbeweis dagegen. Es ist ja nicht so, als wäre man in Dortmund plötzlich informiert worden er sei bei Amazon dabei. Mal unabhängig davon, dass er dafür ziemlich oft mit allen Beteiligten in der Funktion gemeinsam vor der Kamera stand.


Das ändert aber nichts daran, dass beide Funktionen miteinander inkompatibel sind. Es zeigt eher, dass man beim BVB in dieser Hinsicht nicht professionell arbeitet. Ansonsten hätte man die Doppelfunktion von Anfang an verhindert.

Und ich sage der BVB ist sich der Sachlage bewusst und hat es offensichtlich anders bewertet. Wobei Sammer bisher, jedenfalls so ich mir das antun konnte, immer recht wenig hat erkennen lassen über seinen Insight.

Eine Freistellung von den Aufgaben als Berater bei fortgesetzter Zahlung des vereinbarten Honorars dürfte immer ohne Begründung möglich sein. Darüber hinaus stellt sich für mich sogar die Frage, ob hier eine Pflichtverletzung vorlag, die die sofortige Trennung ohne weitere Zahlungen gerechtfertigt hätte. Eventuell hätte der BVB dafür aber unverzüglich reagieren müssen.


Hat er interne Informationen kund getan?


Als Berater hätte er sich mit seinen Äußerungen zurückhalten müssen.


Anhand des unten aufgeführten Arguments, dass seine Aussage sehr wohl auch interne Erkenntnisse preis geben könnte, muss ich das jetzt anders bewerten. So gesehen ist das eher der Punkt, der zu einer Beendigung führen sollte.

Mag sein, mag nicht sein.

Wenn man das Beraterverhältnis mit ihm beenden wollte, dann könnte man dies auch einfach tun.


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