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Kicker| Endet Hallers Leihe vorzeitig - unpopuläre Meinung (BVB)

pactum Trotmundense, Syburg, Montag, 30.12.2024, 20:13 (vor 409 Tagen) @ markus

Dafür wären aber Anträge auf Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit erforderlich. Die sind jeweils vom Arbeitnehmer ggü. der Rentenversicherung bzw. BU-Versicherer zu stellen. Dann kommen auch Gutachten von Amtsärzten ins Spiel. Ein Arbeitgeber kann sowas m.W. nicht in die Wege leiten. Oder war das in der OLG Hamm Entscheidung so?

Ein Arbeitgeber kann bei berechtigtem Zweifel an der Erwerbsfähigkeit diese tatsächlich überprüfen lassen. Dazu muss jedoch bereits eine längere Phase der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Der Arbeitgeber kann dich dann zu einem Betriebsarzt schicken. Das Ergebnis der Untersuchung kannst du, wenn es dir als Arbeitnehmer nicht passt, allerdings auch anfechten. Dann kommt ein ziemlich kompliziertes Verfahren zum tragen, aber am Ende kann durchaus stehen, dass dich der Arbeitgeber kündigen kann.

Allerdings ist das hier alles eh egal, denn Haller ist offensichtlich arbeitsfähig. Selbst wenn seine Leistungen Kreisliganiveau hätten, würde er ja dennoch seiner Arbeit in seinem Beruf nachgehen.


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