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Kicker| Endet Hallers Leihe vorzeitig - unpopuläre Meinung (BVB)

markus, Sonntag, 29.12.2024, 18:45 (vor 410 Tagen) @ Trainingskiebitz

Dazu drei Punkte

1. „Der Arbeitnehmer muss tun, was er soll, und zwar so gut, wie er kann. Die Leistungspflicht ist nicht starr, sondern dynamisch und orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Ein objektiver Maßstab ist nicht anzusetzen.“ BAG, Urteil vom 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

2. Befristete Verträge können in der Regel nicht ordentlich gekündigt werden. Es sei denn, das ist einzelvertraglich so vereinbart worden. Das wird im Bereich Profifußball nicht der Fall sein, da sowas dann für beide Seiten gilt und die Spieler dann weit vor Vertragsende ablösefrei wechseln könnten.

3. Für eine außerordentliche Kündigung wird das nicht reichen, solange er trainiert und sich anbietet und nicht den goldenen Löffel klaut.


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