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Faeser zu EM-Grenzkontrollen: 400 Haftbefehle vollstreckt (Politik)

pactum Trotmundense, Syburg, Dienstag, 25.06.2024, 11:08 (vor 544 Tagen) @ Ulrich

Das Berechnungsverfahren ist noch immer das gleiche wie bei "Hartz 4". Und das deckt gerade einmal das Existenzminimum ab, dazu gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Das ist mir bekannt. Mir ist aber auch das Wunder der Mathematik bekannt und wie das Existenzminimum entsteht. Kurz gesagt: erhöhe alle Löhne um 50% und senke alle Preise/Mieten um 50%. Was denkst du wohl? Steigt das Existenzminimum obwohl de facto die Lebenshaltungskosten massiv gesenkt wurden? Um es kurz zu machen: ja, denn der Quatsch ist an die Löhne gekoppelt und nicht an den Kosten der "Existenz" wie es das Wort vermuten lässt.

Für Geringverdiener gibt es weitere Leistungen wie z.B. Wohngeld. Leider werden die einerseits teilweise nicht in Anspruch genommen, andererseits hat es bisher auch keine Anpassung an die mittlerweile in weiten Teilen Deutschlands verschärfte Mietsituation gegeben.

Es gibt zum Bürgergeld vorrangige Leistungen. Das Bürgergeld erhält nur, wer keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen hat.


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