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Wo ist denn eigentlich das Problem? (BVB)

Intertanked, Berlin, Freitag, 03.05.2024, 15:27 (vor 655 Tagen) @ Scherben

Ich seh da keine Einschränkung zu Einstellungsgrößen und aus der Praxis würde ich sagen, gäbe es keine Berichterstattung über Nazidemos, wenn dir hinterher jemand den Arsch wegklagen können.


Wie gesagt: Es gibt Gerichtsurteile, die sich genau damit befassen. Findet man mit einer Google-Suche auch leicht. "Recht am eigenen Bild", "Demonstration" -- give it a try!

Wir reden über unterschiedliche Dinge. Ich rede über Pressfreiheit

Wie gesagt: ein Fanmarsch ist laut Polizei Dortmund eine anmeldepflichtige Veranstaltung. Damit gilt der genannte Paragraph. Und als Berichterstattung für die Presse ist das etwas - was ich in Abstimmung mit den Hausjustiziaren - schon diverse Male beruflich umgesetzt habe. Wenn wir dabei sinnentstellende Dinge tun, darfst klagen.

- believe it.


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