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Wo ist denn eigentlich das Problem? (BVB)

Ulrich, Freitag, 03.05.2024, 14:22 (vor 655 Tagen) @ Scherben

Ich hab bisher nicht verstanden wo das Problem an Fotos oder Videos von einem sein soll?


Bitte nicht falsch verstehen, aber wieso drehst Du die Sachlage hier um? Es gibt ein Recht am eigenen Bild, und es ist schlicht grundsätzlich nicht gestattet, ohne Rücksprache mit der Person Bilder von ihr aufzunehmen. Und das ist übrigens auch notwehrfähig.

Insofern ist die richtige Frage vor allem: Warum kommen Leute auf die Idee, Fotos oder Videos von anderen Personen zu machen?


Bei Versammlungen scheinen Fotos aber wohl zulässig zu sein, wenn nicht einzelne Personen, sondern die Versammlung an sich fotografiert wird.


Ja, das ist mir bewusst. Ich kann mich aber auch nicht erinnern, dass Fotos aus der Ferne als problematisch erahnt werden. M.E. dreht sich die Kritik um Portraits oder zumindest um Aufnahmen aus einer gewissen Nähe, in der einzelne Personen und nicht der gesamte Fanmarsch im Vordergrund stehen.

Auch solche Bilder dürfen zunächst einmal aufgenommen werden. Was man nicht fotografieren darf, regelt § 201a StGB "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen". Darunter fallen z.B. Fotos, die in Wohnungen, Umkleidekabinen, etc. aufgenommen wurden oder Fotos von Menschen, die völlig betrunken irgendwo herum liegen, etc.

Bei der Veröffentlichung von Bildern eines Fan-Marschs, etc. dürfte es jeweils eine Abwägungsentscheidung sein, was noch erlaubt ist und was nicht mehr. Dass Personen erkennbar sind, ist noch kein absolutes Kriterium.


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