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wohl keine Zwangsexmatrikulation möglich (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 07.02.2024, 17:23 (vor 687 Tagen) @ Ulrich

Besteht rechtlich die Möglichkeit bei einer Verurteilung diese Person zu exmatrikulieren?

Für eine Zwangsexmatrikulation ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. In § 15 des Berliner Hochschulgesetzes ist zwar die Möglichkeit der Exmatrikulation geregelt. Diese Norm sieht aber keine Zwangsmatrikulation bei Begehung eines Gewaltdeliktes zu Lasten eines anderen Studenten vor. Infolgedessen dürfte eine Zwangsexmatrikulation rechtlich nicht möglich sein.


Wobei man hier durchaus über eine Änderung nachdenken könnte. Dafür wäre auch noch Zeit, vermutlich würde man um es rechtssicher zu machen eine rechtskräftige Verurteilung benötigen.

Nein, darüber sollte man tatsächlich nicht nachdenken. Das ist meines Erachtens wirklich eine ziemlich unsinnige Idee, wenn wir anfangen, jetzt das Strafrecht mit Nebensanktionen zu überlagern.

Letztendlich hatte das jetzt keinen direkten Bezug zur Uni. Es ist außerhalb der Universität passiert und sollte deshalb auch nicht zur Exmatrikulation führen.


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