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wohl keine Zwangsexmatrikulation möglich (Politik)

Zoon, Mittwoch, 07.02.2024, 16:58 (vor 688 Tagen) @ micha87

Besteht rechtlich die Möglichkeit bei einer Verurteilung diese Person zu exmatrikulieren?

Für eine Zwangsexmatrikulation ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. In § 15 des Berliner Hochschulgesetzes ist zwar die Möglichkeit der Exmatrikulation geregelt. Diese Norm sieht aber keine Zwangsmatrikulation bei Begehung eines Gewaltdeliktes zu Lasten eines anderen Studenten vor. Infolgedessen dürfte eine Zwangsexmatrikulation rechtlich nicht möglich sein.


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