schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
A- A+
schwatzgelb.de das Fanzine rund um Borussia Dortmund
Startseite | FAQ | schwatzgelb.de unterstützen
Login | Registrieren

wohl keine Zwangsexmatrikulation möglich (Politik)

Ulrich, Mittwoch, 07.02.2024, 17:00 (vor 687 Tagen) @ Zoon

Besteht rechtlich die Möglichkeit bei einer Verurteilung diese Person zu exmatrikulieren?

Für eine Zwangsexmatrikulation ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. In § 15 des Berliner Hochschulgesetzes ist zwar die Möglichkeit der Exmatrikulation geregelt. Diese Norm sieht aber keine Zwangsmatrikulation bei Begehung eines Gewaltdeliktes zu Lasten eines anderen Studenten vor. Infolgedessen dürfte eine Zwangsexmatrikulation rechtlich nicht möglich sein.

Wobei man hier durchaus über eine Änderung nachdenken könnte. Dafür wäre auch noch Zeit, vermutlich würde man um es rechtssicher zu machen eine rechtskräftige Verurteilung benötigen.


Antworten auf diesen Eintrag:



gesamter Thread:


1517631 Einträge in 16304 Threads, 14351 registrierte Benutzer Forumszeit: 25.12.2025, 20:36
RSS Einträge  RSS Threads | Kontakt | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | Forumsregeln