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BVB-Chef Watzke verteidigt Nmecha-Transfer: "Ein ganz normaler Junge" (BVB)

markus, Freitag, 30.06.2023, 16:47 (vor 1138 Tagen) @ stfn84
bearbeitet von markus, Freitag, 30.06.2023, 17:01

Worum geht es Dir dabei genau?
Meinst Du die geteilten Beiträge? Selbst die sind interpretationswürdig. Denn da stand nirgendwo das was man daraus machte, nämlich dass er LGBTQIA+ irgendetwas absprechen würde oder diese Personen geringschätzt oÄ.

Ich habe das doch bereits erläutert. Nochmal ganz langsam:

1. Die geteilten Beiträge enthielten eindeutig diskriminierende Inhalte, die sich problemlos mindestens eines der Merkmale aus dem Kodex zuordnen lassen.

2. die davon Betroffenen (Rainbow Borussen) fühlen sich diskriminiert. Und weil er es sogar wiederholt getan hat, sprechen sie sich gegen eine Verpflichtung aus.

3. Frage: Sollte dann jemand, der nicht einmal im Ansatz weiß, wie es ist, diskriminiert zu werden, weil er mit den Eigenschaften männlich, weiß und heterosexuell geboren wurde, dann zu einem anderen Urteil kommen? Oder sollte man den Betroffenen nicht Glauben schenken?

Ähnlich eindeutig ist die Sachlage. Es gibt einen Kodex, der sich gegen Diskriminierung ausspricht, u.a. ausdrücklich auch gegen Homophobie. Dann teilt ein potentiell neuer Spieler einen diskriminierenden Beitrag auf Instagram, entschuldigt sich halbherzig.


Der Kodex ist da zwar recht klar, aber wo steht denn nun wer das bestimmt inwieweit ein Vergehen vorliegt? Nirgends. Also muss ich doch irgendwo akzeptieren, dass es dann wohl der oberste Vertreter des Vereins entscheiden muss. Oder soll es in diesem Fall dann ein*e Betroffene*r sein? Wer hat das festzulegen?
Zudem sind natürlich keinerlei Sanktionspakete im Kodex vorgesehen, die aber ja bei so eindeutiger Sachlage dann Anwendung finden sollten.

Halten wir fest: Der Kodex ist recht klar. Aber du willst aus formalen Gründen keine Konsequenzen? Weil nicht geregelt wurde, wer den Verstoß festgelegt und welche Sanktionen es geben kann? Finde ich seltsam. Wenn man so einen Kodex hat, wird man sich auch drauf berufen können müssen und entsprechende Konsequenzen erwarten dürfen.


Eine Entschuldigung ist ja zunächst mal an die Betroffenen gerichtet. Wer von diesen Betroffenen dann die Entschuldigung annimmt oder ausschlägt und inwieweit diese dann als gut, schlecht oder halbherzig empfunden wird, ist ja sicherlich höchst subjektiv.
Warum man dann festlegt, dass das objektiv gesehen eine halbherzige Entschuldigung sein muss, will mir nicht in den Kopf.

Auch hier würde ich mich darauf verlassen, was die Betroffenen sagen. Die Gruppe Rainbow Borussen empfindet es ganz offensichtlich als halbherzige Entschuldigung.


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