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Warum nich den alleinigen e.V. zurückfordern? (BVB)

markus, Mittwoch, 28.06.2023, 12:50 (vor 1142 Tagen) @ stfn84

Ein Kodex greift letztendlich immer in das operative Geschäft ein. Ob das nun der Verhaltenskodex oder aber eher der Code of Conduct sein müsste, der in der KGaA gilt, sei mal dahingestellt. Die Diskussion ist deshalb überflüssig, weil eh beide Regelungen Antidiskriminierung vorsehen.

Wäre bei uns bekannt, dass sich ein potenziell neuer Mitarbeiter derart äußert, wird er gar nicht erst zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Denn wenn du so einen einmal drin hast, wirst du ihn nur schwer wieder los. Denn die Hürden bei einer Entlassung sind höher, als die bei einer nicht Einstellung.

Der Spieler steht auch noch in der Öffentlichkeit, wo es dann jeder sofort mitbekommt. Ist dann nochmal was anderes, ob nur 50 Hansel davon Wind bekommen, oder ein paar hunderttausend.

Ich finde übrigens die Frage weiter unten von Blarry total berechtigt. Wenn das teilen homophober Inhalt okay und noch kein Einstellungshindernis ist, wo ist denn dann die rote Linie, ab der es ein Einstellungshindernis ist? Ab wann ist es ganz konkret nicht mehr okay?


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