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Der Vermieter ist nicht mehr existent (Sonstiges)

Zoon, Samstag, 02.07.2022, 15:57 (vor 636 Tagen) @ Ulrich

Juristisch existiert der Vermieter noch. Eine GmbH kann nicht einfach so verschwinden. Sie muss aufgelöst werden. Entweder, wenn noch genügend Substanz vorhanden ist, von als Liquidatoren bestellten Personen. Die treten an die Stelle der Geschäftsführung. Oder in so einem Fall im Rahmen eines Verfahrens vor dem Insolvenzgericht. Am Ende käme dann wahrscheinlich heraus, dass das eigentliche Insolvenzverfahren mangels Masse gar nicht anläuft. Aber zumindest würde ein Procedere angestoßen, das den aktuellen Schwebezustand beendet. Zudem gehen wohl alle Informationen an die Staatsanwaltschaft. Und hier scheint wohl auch strafrechtlich einiges im Argen zu liegen. Insolvenzverschleppung, etc. liegen nahe. Aber darüber hinaus sind vom Vermieter auch laut Artikel Nebenkosten kassiert, aber nicht an den jeweiligen Versorger weitergeleitet worden. Auch das könnte ein strafrechtliches Nachspiel haben. Natürlich müsste man dafür die Verantwortlichen greifen. Das wäre einfacher, falls sie in Deutschland sitzen, aber schwieriger bis unmöglich, falls sie noch einmal Kasse gemacht und sich dann ins Ausland abgesetzt hätten.

Ich gehe davon aus, dass die Immobilien der GmbH sämtlich verpfändet sind. Seltsam ist, dass man in diesem Zusammenhang nichts von den Gläubigern hört.

Klassischerweise würde man mit einer Recherche bei handelsregister-online.de über die letzte Bilanz des Unternehmens anfangen. Sollte dort nur der Jahresabschluss für 2019 oder älter abrufbar sein, dürfte der Verdacht bestehen, dass das Unternehmen gegen seine Offenlegungspflicht aus § 355 HGB verstossen hat. Hierüber kann man sich beim Bundesamt für Justiz (kostenlos) beschweren. Eine solche Beschwerde würde auch Sinn machen, da es Sinn und Zweck der Offenlegungspflichten ist, sich über die wirtschaftliche Situation eines (offenlegungspflichtigen) Unternehmens informieren zu könen. Das dürfte gerade für Garum wichtig sein, weil sich dessen Vertragspartner in einer Krise zu befinden scheint (wofür die Nichterreichbarkeit der Geschäftsführung und die Rückbuchung von Geldern spricht). Mit so einer Beschwerde hat man dann zwar immer noch keine funktionierende Adresse von der Geschäftsführung. Aber das Bundesamt kann ein Zwangsgeldverfahren einleiten und zwar auch gegen den Geschäftsführer persönlich. Zwangsgelder können auch gegen Personen mit unbekanntem Wohnsitz verhängt werden. Aus ihnen kann auch die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Und spätestens wenn das Privatkonto des Geschäftsführers gepfändet wird, dürfte dieser kein Spass an der Sache mehr haben. Und ich könnte mir vorstellen, dass das Bundesamt eine ermittelte Adresse teilt, weil die ja auch offengelegt werden müsste. Wenn man aber Pech hat, ist dem Geschäftsführer eh schon alles egal.


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