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Rechtsberatung bei Wish bestellt? (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 28.06.2022, 09:44 (vor 667 Tagen) @ Basti Van Basten

Herrjemine, das ist einfach falsch und auch einfach gefährlich. Du hast wahrscheinlich auch die Berechtigung, Rechtsberatung nach dem RDG zu erteilen, lieber Basti, nicht wahr?

Um es abzukürzen:

Der hier genannten "Tipp" ist gefährlich und birgt das Risiko der fristlosen Kündigung. Die lediglich unverbindliche Kenntnis eines Eigentümerwechsels bedeutet nämlich nicht, dass du einfach an den "Neuen" zahlen musst, insbesondere, weil das normalerweise erst ab dem Zeitpunkt gilt, an dem dieser tatsächlich Eigentümer ist, d.h. nach Eintragung ins Grundbuch.


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