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Neue Entwicklung beim Vermieter (Sonstiges)

Ausputzer, Düsseldorf, Donnerstag, 30.06.2022, 17:39 (vor 638 Tagen) @ Zoon

Das geht aber doch nur bei einem Disput über die Forderung imho. Hier ist es doch quasi so, dass es niemanden gibt

Also grundsätzlich würde ich ja auch die Miete solange an das vom Vermieter zuletzt bestimmte Konto zahlen bis dieser oder dessen Rechtsnachfolger ein neues Konto als Zahlstelle bestimmen.

Wird das Geld zurückgebucht, befindet sich der Vermieter in Annahmeverzug und eine fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete dürfte mangels Schuldnerverzug ausscheiden. Und dann gilt doch § 372 Satz 1 BGB, wonach der Schuldner bei einer dazu bestimmten öffentlichen Stelle Geld für den Gläubiger hinterlegen kann, wenn der Gläubiger im Verzug der Annahme ist.

So lange man keine Mitteilung über einen Eigentümerwechsel oder einen sonstigen Grund erhält, warum man die Miete auf ein anders Konto überweisen sollte, zahlt man schuldbefreiend weiter auf das bekannte Konto.

Hinterlegung beim Amtsgericht ist nicht nur bei Disput über die Forderung (§ 372 Abs. 2 BGB):
Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner aus einem anderen in der Person des Gläubigers liegenden Grund oder infolge einer nicht auf Fahrlässigkeit beruhenden Ungewissheit über die Person des Gläubigers seine Verbindlichkeit nicht oder nicht mit Sicherheit erfüllen kann. Für eine Hinterlegung ist aber ein Antrag beim AG erforderlich, es muss begründet werden, warum man sich der Person des Gläubigers unsicher ist, dann bekommt man ein HL-Aktenzeichen...und das jeden Monat auf's neue. Aber hier besteht dafür ja kein Grund!

Denn ehrlich gesagt verstehe ich das Problem des Kollegen Garum überhaupt nicht. "Ich habe heute erfahren das mein Vermieter eine Wohnungsgesellschaft aus Berlin wohl nicht mehr existiert."
Bei "wohl" kann man getrost aufhören zu lesen und sagen, zahl Deine Miete ganz normal weiter (s.o. zur schuldbefreienden Zahlung), denn Du hast offensichtlich keine verbindliche Information, dass der Eigentümer gewechselt hat.

Egal wer Eigentümer ist, das Mietverhältnis geht automatisch über - und besteht vor allem jederzeit die Mietzahlungspflicht.

Wie man auf die Idee kommen kann (und das als "echten Rat"), einfach die Miete mal nicht mehr zu zahlen und gucken was passiert (es wird sich schon jemand melden) ist mir vollkommen schleierhaft. Da gilt nämlich das von MarcBVB mehrfach angesprochene - wer übernimmt die Haftung???


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