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Neue Entwicklung beim Vermieter (Sonstiges)

Zoon, Donnerstag, 30.06.2022, 14:03 (vor 638 Tagen) @ Blarry

Allgemein gefragt, ohne auf diesen speziellen Fall einzugehen: besteht in einer solchen Konstellation, in der eine vermietende Partei nicht auffindbar ist, ganz grundsätzlich eine von mir als Mieter ausgehende Möglichkeit, Mietzahlungen auf ein Treuhandkonto beim Notar einzuzahlen, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist? Denn als Mieter ist es doch in meinem Interesse und meine Pflicht, meine Miete auf ein Konto einzuzahlen, das ich eindeutig mit dem Vermieter assoziieren kann. Und das kann ich nicht, wenn es plötzlich Unklarheiten über den Besitzer oder Verwalter der Immobilie gibt, oder derjenige gar komplett verschwunden ist.

Es gibt die Möglichkeit, die Miete beim Amtsgericht zu hinterlegen. Das betrifft vor allem den Fall, dass es zwei Personen gibt, die die Rolle des Vermieters für sich beanspruchen und die Miete an sich gezahlt haben wollen. Der Mieter hinterlegt jeden Monat pünktlich die jeweilige Monatsmiete bei Gericht und die beiden Vermieter müssen unter sich aus machen, wer es bekommt.


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