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Möglicherweise doch Gesetzesverstöße (Politik)

Zoon, Mittwoch, 11.05.2022, 18:29 (vor 1321 Tagen) @ markus

Es geht einmal um § 109g StGB. Danach ist sicherheitsgefährdendes Abbilden von Wehrmitteln verboten.

Wehrmittel sind nur solche Gegenstände, die zum Kampfeinsatz der Bundeswehr bestimmt sind. Der Heli der Flugbereitschaft ist nicht zum Kampfeinsatz bestimmt und somit auch kein Wehrmittel.

Ein weiteres Problem könnte sich ergeben, falls der Truppenbesuch viel kürzer als der anschließende Urlaub war. Dann gäbe es Zweifel, ob der dienstliche Zweck im Vordergrund steht, was wohl Voraussetzung nach dem Bundesreisekostengesetz ist.

Der Aufenthalt auf Sylt über Karfreitag bis Ostermontag dürfte kein "Urlaub" im Sinne des Reisekostenrechts sein, da für diesen Zeitraum kein Urlaub genommen werden muss.


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