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Schmiergeld-Zwayer ist ein Ehrenman (BVB)

quincy123, Mittwoch, 08.12.2021, 12:51 (vor 1780 Tagen) @ Candamir85

dfb.de/fileadmin/_dfbdam/243953-Regeln2021_2022.pdf

Zitat:
Ein Vergehen liegt vor, wenn ein Spieler:
- den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt (z. B. durch eine
Bewegung der Hand/des Arms zum Ball),

- den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der
Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert. Eine unnatürliche Vergrößerung
des Körpers liegt vor, wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer
Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser
Körperbewegung gerechtfertigt werden kann. Mit einer solchen Hand-/
Armhaltung geht der Spieler das Risiko ein, dass der Ball an seine Hand/
seinen Arm springt und er dafür bestraft wird,

...man kann darüber streiten, ob die Armhaltung nun durch die Bewegung gerechtfertigt war oder nicht, aber ABSICHT ist halt nicht das einzige Kriterium, auch wenn das einige hier immer wieder vorbeten.


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