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Ob der DFB das eskalieren lässt? (BVB)

Reviewer, Montag, 06.12.2021, 07:49 (vor 1783 Tagen) @ Ulrich

Wer für eine Verfassungsschutzbehörde arbeitet, der möchte mit Sicherheit nicht, dass seine Privatadresse frei verfügbar ist.

Selbstredend.

Deshalb halte ich die Angabe der Dienstadresse für nachvollziehbar. Die Frage ist aber, ist das mit dem Dienstherrn abgesprochen?

Ich nicht, gerade wenn man im Schiedsrichterwesen unterwegs ist. Dann sollte er entweder die Adresse des NFV angeben oder sich ein Postfach zulegen.

Deutlich problematischer erscheint es mir aber, dass ausgerechnet der Sprecher einer Behörde, die den Schutz der Verfassung sogar im Namen trägt, ein Problem mit der Meinungsfreiheit hat.

Selbstredend. Aber so ganz überraschend dann vielleicht doch nicht.


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