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Damit dürfte dann wohl auch klar sein... (Politik)

Ulrich, Sonntag, 17.10.2021, 12:23 (vor 916 Tagen) @ majae

Erinnert entfernt an den verfassungswidrigen Mietpreisdeckel in Berlin.


Das einzig verfassungswidrige am Mietpreisdeckel war die falsche Zuständigkeit.

Es gab durchaus einiges mehr, was unter Umständen verfassungswidrig gewesen wäre. U.a. war es ja kein "Deckel", man hat in bestehende Mietverhältnisse eingegriffen und die Mieten teils deutlich abgesenkt. Paradoxerweise nutzte das häufig gut Verdienenden, aber weniger Menschen mit niedrigem Einkommen. Und auch dort wo "gedeckelt" wurde, war es teilweise hoch problematisch.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich nur einen Punkt herausgegriffen, der klar verfassungswidrig war. Zum Rest hat es sich nicht geäußert. Es hätte im Urteil durchaus skizzieren können, wo seiner Meinung nach die Grenzen liegen könnten. Aber das hat es nicht getan. Sei es, weil es das einfachste war, sei es weil zu den weiteren Punkten innerhalb der Kammer ein Dissens vorlag.

Ein guter Bekannter von mir sitzt im Vorstand einer Berliner Wohnungsbaugenossenschaft, die kurz nach der Wende im Prenzlauer Berg gegründet worden ist. Die kaufen gelegentlich Häuser auf, wenn sich Vermieter sich selbst der Aufgabe nicht mehr ihren Aufgaben gewachsen sehen, aber nicht wollen dass ihre Mieter "unter die Räuber fallen". Teilweise haben sie Wohnungen in den Bestand übernommen, bei denen die Miete noch bei 3,50 € lag. Aber vielfach ist da 30, 40 Jahre nichts mehr gemacht worden. Wenn da die Mieter ausziehen, sind in der Regel grundlegende Sanierungsmaßnahmen notwendig. Die kosten schnell mal 10.000 € oder mehr. Während der Gültigkeit des Mietendeckels gab es keinerlei Möglichkeit, die Mieten für diese Wohnungen vor der Neuvermietung moderat anzupassen. Für die Kosten musste statt dessen die Genossenschaft aufkommen, und damit die einzelnen Genossenschaftlerinnen und Genossenschaftler.


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