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Bürgermeister von Mayschoß (RLP): "Mit dem Wissen von heute hätten wir evakuieren müssen" (Sonstiges)

JHBvC, Freitag, 23.07.2021, 13:06 (vor 1028 Tagen) @ Rupo

Also dann schon im Rahmen von § 222 StGB keine Sorgfaltspflichtverletzung oder im Rahmen des subjektiven Fahrlässigkeitsvorwuf?


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