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Das Recht auf Leben steht über dem Recht auf freie Entfaltung. Punkt! (Corona)

Surfer87, Ludwigshafen, Freitag, 02.04.2021, 15:51 (vor 1728 Tagen) @ fayton90

Wir wollen alle die Alten und Betagten schützen. Bitte nicht in Durchseuchung vs Lockdown denken.

Ich stelle nochmal die Frage nach Verhältnismäßigkeit. Es sind aktuell 0,25% der Bevölkerung nachweislich infiziert. Viele asymptomatisch. Ein Bruchteil davon intensiv, und ein weiterer Bruchteil stirbt daran.

Ihr könnt für die Promille an Toten nicht die ganze Volkswirtschaft und Gesellschaft unverhältnismäßig beschädigen. Denn Leben bedeutet auch irgendwo sterben. Das ist hart, aber Realität. D.h. nicht, dass man billigend Tote in Kauf nehmen soll und dem Virus keinen Einhalt gebieten soll. Jedoch mit Mass und Verstand. Und wenn man die Kinder, die Zukunft unseres Landes vor den Karren spannt mit zweifelhaften Schnelltests finde ich das absurd. Genauso wie den Einzelhandel und die Gastronomen zu schließen. Denn deren Beitrag zur Pandemie ist verschwindend gering. Dafür fehlt mir das Verständnis. Und diese Punkte kann man doch nicht mit dem Totschlagargument „Recht auf Leben“ einfach beiseite schieben, zumal die Maßnahmen oft zweifelhaft sind, Ansonsten halte ich mich genauso an alle Regeln zur Kontaktbeschränkung und befürworte keine Durchseuchung..


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