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Laizismus (Sonstiges)

Will Kane, Saarbrücken, Donnerstag, 29.10.2020, 14:46 (vor 1275 Tagen) @ Basti Van Basten

Was hat das mit Religionsfreiheit zu tun? Keine Definition der Welt beinhaltet die Erlaubnis, dass Religionsfreiheit dazu führt, dass du deswegen Leute köpfen darfst.


Das habe ich auch nicht geschrieben. Ich habe Religionsfreiheit und Meinungsfreiheit gegenübergestellt und gefragt, ob die Religionsfreiheit so einen hohen Stellenwert einnehmen darf, dass sich nicht mehr getraut wird Kritik zu äußern oder Karikaturen von Mohamed zu zeichnen.

Wenn man der Religionsfreiheit aber per Grundgesetz, und ich nehme an in der französischen Verfassung ist das ähnlich geregelt, einen Persilschein zur ungehinderten Ausbreitung ausstellt, dann, und das wäre mein Ansatz, müsste man den Status des Islam als Religion hinterfragen.

Ich denke nämlich nicht, dass GG Art. 4,2 solche Glaubensgemeinschaften beschützen soll, die regelmäßig Terroristen hervorbringen.

Hier unterscheiden sich das deutsche Grundgesetz und die französische Verfassung grundlegend.

In Artikel 1 der französischen Verfassung ist die französische Republik definiert als „eine unteilbare, laizistische, demokratische und soziale Republik. Sie gewährleistet die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Herkunft, Rasse oder Religion. Sie achtet jeden Glauben.”

Der entscheidende Punkt ist der Laizismus. Dieser hat obersten Verfassungsrang. Er bezeichnet die strikte Trennung von Staat und Religion, die im Jahr 1905 in einem entsprechenden Gesetz definiert wurde.

In Artikel 1 dieses Gesetzes heißt es: „Die Republik gewährleistet die Gewissensfreiheit. Sie garantiert die freie Religionsausübung, die einzig im Interesse der öffentlichen Ordnung eingeschränkt werden kann.” Artikel 2 besagt: „Keine Religion wird von der Republik anerkannt, entlohnt oder subventioniert.“

Kurz ausgedrückt: Religion ist in Frankreich Privatsache.

Ein französischer Präsident kann gar nicht anders, als gegen jeden Versuch einer Religionsgemeinschaft vorzugehen, den obersten Grundsatz der Laizität der Republik auszuhöhlen.

Das Gesetz von 1905 war Ausdruck der Abwehr von Versuchen der katholischen Kirche, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Die christlichen Kirchen Frankreichs haben sich nolens volens damit zunächst arrangiert, dann das Prinzip akzeptiert. Beim Judentum war dies ohnehin kein Thema. Bei den Islamangehörigen war es ebenfalls lange Zeit kein Thema, zumindest keines, das öffentlich diskutiert worden wäre. Mit dem Wachstum des Bevölkerungsanteils, das sich zum Islam bekennt, sowie dem Erstarken des mit starken Einfluss von Außen einhergehenden ‚politischen Islam‘ hat sich dies in den letzten Jahrzehnten deutlich geändert.


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