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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 06.05.2020, 10:36 (vor 2331 Tagen) @ FourrierTrans

Ein offensichtlicher Rechtsbruch ist es, wenn ich bei rot über die Straße gehe, oder einer alten Dame die Handtasche klaue. Den Umstand wird auch niemand anders beurteilen.

Wenn allerdings ein Gericht zu dem Urteil kommt, dass mein Handeln gesetzmäßig war und eine anderes urteilt anders, dann muss man dem "Täter" zumindest zugute halten, dass er den begründeten Eindruck haben konnte, rechtsmäßig zu handeln.


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