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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 10:08 (vor 2330 Tagen) @ Sascha

Wenn es so offensichtlich war, hätte der EuGH vermutlich nicht so entschieden, wie er entschieden hat.

So wie ich es verstanden habe, sieht das Karlsruher BVerfG diese Entscheidung(en) aber wohl zumindest als fragwürdig an. Ich zitiere mal aus einem Bericht: "Auch der EuGH habe sich aus deutscher Sicht falsch verhalten, so Voßkuhle. Er sei seiner Kontrollaufgabe nicht nachgekommen und habe nicht erkannt, dass die Anleihekäufe im Verhältnis zu ihren Nebenwirkungen unverhältnismäßig seien."
Die Kritik am EuGH dahingehend schwelt ja doch schon etwas länger.


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