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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

Voomy, Berlin, Dienstag, 05.05.2020, 23:34 (vor 2157 Tagen) @ FourrierTrans

Ich dachte ich hätte heute schon die wildesten Interpretationen dieses Urteils gelesen, aber du haust da echt mal einen raus. Verbrecherisch. Nichts davon steht im Urteil.

Ganz im Gegenteil, im vollen Wortlaut stimmt das Bundesverfassungsgericht der generellen Praxis sogar zu. Sie haben nur mangelnde Transparenz und mangelnde Rechtfertigung gegenüber den Mitgliedsländern angemahnt. In dem Moment, da man bei der EZB mehr als nur "Das ist für die Konjuktur!" begründet, bewegt man sich absolut im Rahmen des Verfassungsgerichtes. Und dass der Bundestag seiner Aufgabe nachkommen soll, und diese Vorgänge prüfen muss, sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.

Der interessante Part des Urteils ist eigentlich nur, dass das Bundesverfassungsegericht dem EuGH indirekt abspricht, in diesem Fall hätte urteilen zu dürfen. Damit stellt man die Kompetenz des EuGH in Währungsfragen erst einmal grundsätzlich in Frage. Aber es war absehbar, dass Verfassungsgericht und EuGH irgendwann mal offen aneinandergeraten müssen.


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