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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

Sascha, Dortmund, Mittwoch, 06.05.2020, 10:20 (vor 2331 Tagen) @ FourrierTrans

Aber trotzdem kann man doch nicht von einem "offensichtlichen" Rechtsbruch sprechen, wenn ein anderes Gericht zu einer anderen Entscheidung gekommen ist.


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