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EZB-"Management" laut BVerfG teilweise verfassungswidrig (Sonstiges)

FourrierTrans, Freistaat Sauerland, Mittwoch, 06.05.2020, 10:28 (vor 2332 Tagen) @ Sascha

Aber trotzdem kann man doch nicht von einem "offensichtlichen" Rechtsbruch sprechen, wenn ein anderes Gericht zu einer anderen Entscheidung gekommen ist.

Was wäre dann in dem Zusammenspiel/Zusammenhang ein offensichtlicher Rechtsbruch, bzw. ab wann? Müsste sich das EuGH rechtlich selbst "geißeln", sozusagen?


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