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BVB jetzt als Leiharbeiter-Firma! (BVB)

Franke, Samstag, 18.04.2020, 19:31 (vor 2387 Tagen) @ tim86

Wäre ich vorsichtig mit, falsche Angaben beim Kurzarbeitergeld sind Subventionsbetrug. Für diesen reichen anders als beim normalen Betrug schon leichtfertiges Handeln, es muss also nicht mal Vorsatz vorliegen.

Strafmaß wenn nur leichtfertig bis zu 3 Jahre Haft. Bei Vorsatz bis zu 5 Jahre im schweren Falle bis zu 10 Jahre.


Wenn der Kurzarbeiter noch früher als vorgesehen das Werkzeug fallen lässt, dann betrügt er, wie sonst auch, den Arbeitgeber und wenn er, vom Arbeitgeber belohnt, zu lang macht, dann betrügt er den Staat. Wie eng sind da die Grenzen?


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