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BVB jetzt als Leiharbeiter-Firma! (BVB)

markus, Samstag, 18.04.2020, 11:22 (vor 2387 Tagen) @ Davja89

Müssen nicht sowieso erstmal alle Stunden runtergefahren werden?

Dachte ich bisher auch. Aber es gibt zahlreiche Ausnahmen. Stunden, die nicht irgendwann automatisch ausgezahlt werden, sollen z.B. geschützt sein. Ebenso ist der niedrigste Stundenstand der letzten 12 Monate geschützt. Schwankte das Stundenkonto z.b. zwischen plus 50 und plus 100 Stunden, dann sind 50 Stunden geschützt. Die Arbeitsagenturen sind da wohl recht großzügig unterwegs. Alles Auslegung der Nr. 5 ganz unten in § 96 SGB III:

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/96.html


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