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BVB jetzt als Leiharbeiter-Firma! (BVB)

tim86, Hamburg, Samstag, 18.04.2020, 16:44 (vor 2387 Tagen) @ TiRo

Wäre ich vorsichtig mit, falsche Angaben beim Kurzarbeitergeld sind Subventionsbetrug. Für diesen reichen anders als beim normalen Betrug schon leichtfertiges Handeln, es muss also nicht mal Vorsatz vorliegen.

Strafmaß wenn nur leichtfertig bis zu 3 Jahre Haft. Bei Vorsatz bis zu 5 Jahre im schweren Falle bis zu 10 Jahre.


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