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Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll (Corona)

pactum Trotmundense, Syburg, Donnerstag, 26.03.2020, 11:57 (vor 1485 Tagen) @ Sascha

Als ob die Intensivstationen nicht schon genug ethische Zwickmühlen vor sich hätten. Abgesehen davon, dass du dein Krankenhaus direkt zum Insolvenzverwalter schleppen darfst, wenn du nicht zugelassene Geräte einsetzt.

Ich glaube kein Stück daran, dass irgendein Gericht in der Sache gegen dich entscheidet, wenn du glaubhaft nachweisen kannst (und das sollte in diesem Falle nicht schwer sein), dass die Alternative der sichere Tod gewesen wäre, weil du sonst gar keine Überlebenshilfe hättest leisten können.

Lieber Sascha, da widerspreche ich dir vehement. Jeder Arzt kennt Urteile und Entscheidungen von Gerichten, wo du als normal denkender Mensch ausrasten würdest und die Richter am liebsten verprügeln würdest. Vor Gerichten werden über mehrere Verhandlungstage, teils mit einer ganzen Palette von Gutachtern Entscheidungen seziert, die man als Arzt innerhalb weniger Minuten, manchmal Sekunden zu treffen hat. Die Richter haben in aller Regel nicht einmal im Ansatz Ahnung von dem worüber gesprochen wird. Wenn Angehörige von Verstorbenen den Tod nicht akzeptieren können und Schuldige suchen, landen Ärzte vor Gerichten und dann entscheidet welcher Anwalt den Richter am besten überzeugen kann.


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