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Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll (Corona)

Sascha, Dortmund, Donnerstag, 26.03.2020, 10:15 (vor 2100 Tagen) @ Blarry

Als ob die Intensivstationen nicht schon genug ethische Zwickmühlen vor sich hätten. Abgesehen davon, dass du dein Krankenhaus direkt zum Insolvenzverwalter schleppen darfst, wenn du nicht zugelassene Geräte einsetzt.

Ich glaube kein Stück daran, dass irgendein Gericht in der Sache gegen dich entscheidet, wenn du glaubhaft nachweisen kannst (und das sollte in diesem Falle nicht schwer sein), dass die Alternative der sichere Tod gewesen wäre, weil du sonst gar keine Überlebenshilfe hättest leisten können.


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