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Ärzte-Handreichung beschlossen, wer im Ernstfall beatmet werden soll (Corona)

Blarry, Essen, Donnerstag, 26.03.2020, 10:10 (vor 2303 Tagen) @ Sascha

Als ob die Intensivstationen nicht schon genug ethische Zwickmühlen vor sich hätten. Abgesehen davon, dass du dein Krankenhaus direkt zum Insolvenzverwalter schleppen darfst, wenn du nicht zugelassene Geräte einsetzt.

Es spricht natürlich nichts dagegen, das Beatmungsgerät im privaten Kreis weiterzugeben.


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