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Du hast dich völlig verrannt (BVB)

markus, Donnerstag, 05.03.2020, 07:44 (vor 2383 Tagen) @ horstenberg

Junge, Du stellst hier schon wirklich steile Thesen auf. Die §§ 185 ff. StGB (Straftatbestände) haben nichts mit dem AGG zu tun. Dort ist ua. die Beleidigung geregelt (§ 185 StGB).

Du versucht hier gezielt Unruhe zu verbreiten, oder? Wo habe ich behauptet, dass das eine mit dem anderen zu tun hat? Ich habe das Gegenteil getan und dich darauf hingewiesen, dass es sich um unterschiedliche Dinge handelt. Um Diskriminierung handelt es sich nicht. Beleidigungen könnten unter Umständen vorliegen.

Da Du ja Interesse an juristischen Themen hast, empfehle ich Dir die Lektüre der §§ 185 StGB, von Art 3 GG. Und ich empfehle Dir die Lektüre des AGG. Kannst ja mal gucken, ob dort das Wort "Diskriminierung" überhaupt definiert ist. Und ob dass dann den Diskurs hier im Forum bestimmen sollte.

Endlich lieferst du neben dem AGG eine weitere Grundlage, die dir allerdings auch nicht weiterhilft, Art. 3 Abs 3 GG:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Welcher Anwendungsfall soll hier vorliegen?

Ich weiß auch gar nicht, warum man den Begriff "Diskriminierung" nur auf gesetzlicher Grundlage verwenden darf. Weil es Dir gerade passt beim ungestörten Hopp-Bashing?

Auf welcher Grundlage denn sonst? Es gab hier vor einigen Tagen ein verlinktes BGH Urteil. Stadionverbote sind danach nur bei sachlichen Gründen zulässig. Die Persönlichkeitsrechte gelten auch im Stadion.


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