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Bezüglich Wohnung (BVB)

Bouncer, Dienstag, 04.02.2020, 21:13 (vor 2409 Tagen) @ pactum Trotmundense

Ist es wirklich so das jeder eine Wohnung als Obdachloser kriegen kann?


Ja. Jede Kommune in Deutschland muss eine an der Anzahl ihrer Größe festgelegte Menge von Wohnungen vorhalten, die von Obdachlosen bezogen werden können. Auf das gesamte Bundesgebiet gesehen, haben wir zehn mal mehr Wohnungen als Obdachlose. Das kostet die Kommunen jedes Jahr richtig Geld. In Deutschland muss niemand auch nur eine einzige Nacht draußen verbringen. Warum es einige Obdachlose machen, ist eine vollkommen andere Sache.


Das ist so nicht richtig. Kein Mensch hat Anrecht auf eine Wohnung. Die Kommunen sind allerdings verpflichtet jede Person nach dem OBG unterzubringen. Das muss nicht eine Wohnung sein, sondern kann auch eine Notschlafstelle sein.


Das Recht auf Unterbringung hast du schon. Allerdings darfst du auf andere Kommunen verwiesen werden, wenn die vorgeschriebenen Wohnungen belegt sind. In Metropolen wie Hamburg, Berlin, Köln, München z.B. ist das der Regelfall. Auch musst du dafür bezahlen, aber dafür haben wir das Grundsicherungssystem. Ebenso bist du verpflichtet alles zu unternehmen um die Wohnung alsbald wieder zu verlassen, also eine Wohnung vom freien Markt zu nehmen. Schaut man sich aber mal an wie viele Menschen oft jahrelang in Notunterkünften leben (Stichwort Familie Ritter), sieht man auch wie nachsichtig der Staat da ist.

Das stimmt. Recht auf Unterbringung hat man, aber halt nicht in eigenen Wohnungen (also mit eigenen Mietvertrag). Recht auf Unterbringung hat man in Notschlafstellen oder Notunterkünften wie z.B. Familie Ritter. Ich glaube wir meinen das gleiche, nur andere Beschreibung.

An andere Kommunen verweisen kann man allerdings nicht so leicht. Wenn jemand sagt er will in Köln untergebracht werden, dann muss die Stadt Köln unterbringen. Jedes Verwaltungsgericht würde gegen die Kommune entscheiden. Natürlich sagt man das den Personen nicht und schickt sie einfach in die nächste Kommune.
Aber theoretisch ist jede Kommune dazu verpflichtet die Personen aufzunehmen.


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