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Ordnungsamt (BVB)

Ulrich, Mittwoch, 18.09.2019, 18:21 (vor 1653 Tagen) @ TiRo

Ich hattte ein 20€ Knöllchen für verbotswidriges Parken. Allerdings habe ich mit 2 Rädern auf dem Gehweg gestanden - selber Schuld kann man da sagen.
Einerseits konnte die Beifahrertür noch komplett geöffnet werden (also auch für fußgänger viel Platz) und andererseits hätte ich auf der Straße parkend den Fahrstreifen schon arg verengt.

Eigentlich sind das Sachen, die man in der Fahrschule lernt.

Mit zwei Rädern auf dem Gehweg darf man nur parken, wenn dies explizit erlaubt ist. Ansonsten ist es verboten. Es geht ja nicht nur um Fußgänger, sondern z.B. auch um breite Kinderwagen (z.B. für Zwillinge) oder breite Rollstühle, etc.

Und wenn man auf der Fahrbahn parkt, dann muss links noch genügend Platz sein, dass ein (maximal) breites Fahrzeug noch vorbei kommt. Also maximal erlaubte Fahrzeugbreite plus "Luft". Müssen wohl etwas mehr als drei Meter sein.

Ob man parken darf, hängt also auch von der Breite des eigenen Fahrzeugs ab. Zwischen einem Piagio Dreirad-Transporter und einem Mittelklassewagen liegen in der Breite Welten. Und ein Oberklasse-SUV beispielsweise ist noch einmal breiter.


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